In der Mutterschaftsrichtlinie sind die während einer Schwangerschaft vorgesehenen Untersuchungen festgelegt. Sie finden in der Regel am Anfang der Schwangerschaft alle 3–4 Wochen und im letzten Drittel alle 2 Wochen statt. Bei individuellem Risiko können engmaschiger Termine vereinbart werden. Während dieser Untersuchungen wird sowohl die Gesundheit der Mutter (Gewicht- und Blutdruckmessungen, Urin und Blutuntersuchungen) als auch das gesunde Wachstum des Babys z.B. durch Ultraschalluntersuchungen überwacht. Wir versuchen schwangerschaftsbedingte Beschwerden vorwiegend durch natürliche Heil- und Hilfsmittel zu lindern.
Zusätzlich zu den von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Untersuchungen besteht auch die Möglichkeit, sinnvolle Zusatzuntersuchungen durchzuführen. Wir beraten Sie dazu individuell. Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig um den Kontakt zu einer Hebamme zu kümmern. Ebenso sollten Sie sich über verschiedene Geburtskliniken informieren und sich vor der Geburt in der gewünschten Klinik anmelden.